5 Tipps, wie Du Deine Jura-Vorlesungen mit Bildern aufpimpst

5 Tipps, wie Du Deine Jura-Vorlesungen mit Bildern aufpimpst

5 Tipps, wie Du Deine Jura-Vorlesungen mit Bildern aufpimpst

Gute Lehre ist ein wesentlicher Beitrag zum Examenserfolg Deiner Studierenden. Dass Du fachlich gut bist, ist klar, sonst würdest Du nicht eines der schwierigsten Studienfächer unterrichten. Deine Studenten stehen jedoch erst am Anfang. Sie müssen erst verstehen wie Jura funktioniert. Um ihnen dies zu erleichtern, kannst Du Bilder einsetzen. Vielleicht fragst Du Dich jetzt: Jura, Bilder, wie passt das zusammen? Gut, kann ich Dir sagen. Darüber schreibe ich nämlich grade meine Doktorarbeit.

Wie Du selbst mit Visualisierungen Deine Lehre gut gestalten kannst, erfährst Du in diesem Blogartikel. Hier gebe ich Dir 5 Tipps, wann, wie und wozu Du Bilder in Deinen Unterricht einbinden kannst.

 

Wozu?

Starten wir mit dem Wozu. Wozu braucht Jura Bilder? Hier fallen mir gleich mehrere Gründe ein.

 

Visuelle und auch alle anderen Lerntypen

Nicht nur visuelle Lerntypen, sondern auch alle anderen Lerntypen profitieren von visuellen Ankern. Denn Wissen verankert sich besser, je mehr Wahrnehmungskanäle angesprochen werden. Das besagt auch die Duale Kodierungstheorie von Allan Paivio. Die Theorie besagt, dass Wissen besser verinnerlicht werden kann, wenn der visuelle und der akustische Wahrnehmungskanal angesprochen werden.

Was bedeutet das für Deine Vorlesungen? Die Verknüpfung Jura – Bild im Zusammenspiel mit der akustisch wahrnehmbaren Vorlesung kann das Verinnerlichen der vorgetragenen Inhalte begünstigen.

 

Wer Bilder braucht…

Früher wurde teils geäußert, wer Bilder brauche, könne kein guter Jurist werden. Puh… Zunächst geht es ja ums Erlernen neuen Wissens. Dieses Gebiet muss erstmal von den Studierenden erschlossen werden. Das sagt noch nicht viel darüber aus, ob jemand das, was er lernt, später gut kann oder nicht. Visuelles Denken ist eine besondere Fähigkeit. Bei einer reinen Textwissenschaft scheint dies zunächst von Nachteil zu sein. Braucht ein visuell denkendes Gehirn doch andere Reize als nur ein paar Worte. Doch möglicherweise haben diejenigen später einen Wettbewerbsvorteil, die nicht nur rechtlich, sondern auch bildhaft denken können.

 

Die visuelle Generation

Hinzu kommt, dass die Generationen, die nun an die Unis strömen, – und das mit jeder Generation steigend – vorwiegend visuell veranlagt sind. Die Sozialen Medien und der tägliche Konsum bildmedialer Inhalte bedingt, dass der visuelle, durchaus der bevorzugte Wahrnehmungskanal junger und angehender Juristinnen und Juristen sein könnte.

Man kann hier den Wind nicht ändern, sondern nur die Segel anders setzen. Und die sollten in Richtung Visualisierung zeigen. Meiner Meinung nach wird Jura Bilder brauchen und nicht mehr ohne auskommen. Hier bedarf es eines Umdenkens in der Vermittlung rechtlicher Inhalte.

 

Freude und Spaß am Lernen

Außerdem soll doch mit Freude erlernt werden, was man schon immer machen wollte. Etwas mit Jura. Desillusionierung und wohlmöglich Studienabbruch aufgrund von überbordender Langeweile, begründet auf unzeitgemäßer Lehre wäre schade und vor allem vermeidbar (Sorry, not sorry – hier muss ich einfach den Finger in die Wunde legen.).

Lehren und Lernen darf Spaß machen. Und es darf vor allem mehr sein als sogenanntes „Bulimie-Lernen“, ohne nachhaltige Verankerung des Wissens. Alles rein, was geht, zur Klausur alles wieder ausspucken und danach ist das nächste Thema dran, das bis zum Examen fast schon wieder in Vergessenheit geraten ist.

 

Jetzt weißt Du, warum Jura Bilder braucht. Und nun verrate ich Dir, bei welchen Gelegenheiten, Du Bilder in Deine rechtswissenschaftlichen Vorlesungen integrieren kannst.

 

  1. PowerPoint

Vermutlich wirst Du schon die ein oder andere PowerPoint Präsentation gehalten haben. Wenn ich mich an die Präsentationen aus meiner Studienzeit erinnere, dann bestand der weit überwiegende Teil nahezu vollständig aus Text. Mal mehr, mal weniger Text pro Folie.

Das kann schnell ermüdend wirken. „Betreutes Lesen“ wird es mit einem Augenzwinkern genannt, wenn Skripte – und das ist nicht allein ein Phänomen rechtswissenschaftlicher Vorlesungen – eins zu eins in PowerPoint Folien übertragen werden. Die Zeit, die man in solchen Veranstaltungen verbringt, hätte man anders und vor allem effektvoller nutzen können.

Damit Dir nicht das Gleiche passiert, empfehle ich Dir, Bildmaterial zu nutzen. Jura und Bilder passen zusammen. Mit anschaulichen Visualisierungen lässt sich jede Präsentation interessant gestalten. Wenn Du wissen möchtest, wie, dann melde Dich gerne bei mir.

Manchmal genügt schon eine kleine Sketchnote auf der zwei Personen zu sehen sind, um die sich Dein Fallbeispiel dreht. Ein paar Paragrafen und Pfeile dazu notiert und schon wird das Ganze etwas greifbarer als bloßer Text.

Übrigens, das gilt nicht nur für Vorlesungen, sondern auch für Vorträge, Konferenzen oder sonstige Fachveranstaltungen. Nur weil Deine Zuhörer Rechtsexperten sind, heißt es noch lange nicht, dass sie nicht auch gerne einen visuell interessant gestalteten Vortrag hören.

 

  1. Live zeichnen in der Online-Veranstaltung

Live zeichnen in einer Online-Veranstaltung ist schon etwas – ich gebe es zu – für die Fortgeschrittenen. Der Wow-Effekt ist dafür umso größer.

Als Visualisierungstrainerin gebe ich regelmäßig Online-Workshops und nutze neben dem Flipchart regelmäßig meine Dokumentenkamera, um den Teilnehmern vorzuzeichnen. Das Bild der Kamera teile ich einfach während der Veranstaltung. So hat jeder direkten Blick auf meinen Schreibtisch und ist live dabei, wenn das Bild entsteht. Momentan arbeite ich mit der JOURIST DC80 Dokumentenkamera.

Diese Möglichkeit kannst auch Du für Deine Online-Vorlesungen nutzen. Während Du sprichst, kannst Du den Fall oder den Meinungsstreit oder dessen Folgen im wahrsten Sinne des Wortes skizzieren. So haben die Studierenden alles im Blick und können Dir folgen. Außerdem kannst Du auch anderweitiges Bildmaterial, eine Seite aus Deinem Buch oder einen Vertrag als Anschauungsmaterial unter die Kamera halten.

 

  1. Arbeitsblätter & Skripte

Viele Vorlesungen werden durch Skripte oder Arbeitsblätter ergänzt. Diese Materialien kannst Du ebenfalls visuell ansprechend gestalten (lassen). Für den Anfang genügt es schon, sich vom ermüdenden Fließtext zu verabschieden und die Unterlagen mit typografischen Elementen übersichtlich zu gestalten.

Tabellen, Schaubilder in Form von Diagrammen, Baumstrukturen oder kleine Icons können zur Übersicht beitragen. Farbliche Hervorhebungen können ebenfalls helfen den Blick des Betrachters zu lenken. Eine plakative Gestaltung ermöglicht, den Fokus auf das Wesentliche zu richten.

Die eigenen Unterlagen auf diese Weise zu überarbeiten zwingt außerdem dazu, sich selbst mit dem Inhalt neu auseinanderzusetzen. Bei der Gelegenheit kann man sich auch fragen, ob die präsentieren Inhalte nicht doch noch einer Inventur unterzogen werden sollten.

 

  1. Originalmaterialien

Auch wenn es von visuell interessantem Anschauungsmaterial nicht allzu viel gibt, lohnt dennoch die Suche danach. Was ist damit gemeint? Gemeint sind damit Dokumente oder Dinge, die gezeigt werden können.

In der Vorlesung ist die Rede von Verträgen, die geschlossen werden. Aber wie sieht so ein Vertrag aus? Wie siehst eine notarielle Beglaubigung eines Grundstücksvertrags aus? Im Strafprozessrecht lernt man, dass der Verteidiger Akteneinsicht beantragt. Wie sehen eine Akte aus oder das Schreiben, mit dem diese beantragt wird?

Ja, das sieht man später im Referendariat. Dennoch kann so etwas als visueller Anker fungieren und das Prozedere drumherum plastischer machen. Sozusagen als kleiner Anknüpfungspunkt der Theorie an die Praxis.

 

  1. Aufgaben

Eine gute Möglichkeit, bei der man ebenfalls nicht selbst zeichnen können muss, ist, die Studierenden einzubinden in Form von Aufgaben. Dies funktioniert sowohl in der Präsenz-Vorlesung, in der Online-Veranstaltung als auch in der Arbeitsgemeinschaft.

Und zwar geht es darum, dass die Studenten selbst etwas visualisieren. Das kann ein kleiner Fall mit den Beteiligten sein oder aber ein Teil eines Meinungsstreits. Als ich zu meiner WiMi-Zeit Arbeitsgemeinschaften im Strafrecht geleitet habe, ließ ich die Studis aufzeichnen, wie Kausalverläufe aussehen können. Sie sollten Mini Fallkonstellationen für atypische, kumulative oder überholende Kausalverläufe in Kleingruppen erarbeiten und anschließend an der Tafel präsentieren. Das war sehr erfolgreich. Nicht nur, dass die Teilnehmer sich rege darüber unterhielten. Auch das gegenseitige Feedback war sehr wertvoll. Insgesamt haben sich alle intensiv damit auseinandersetzt. Es musste nämlich verstanden werden, wie so ein Kausalverlauf in echt aussieht. Der Inhalt konnte so durch das Aktivieren verschiedener Wahrnehmungskanäle verinnerlicht werden.

 

 

In einer Vorlesung kann dies in Einzelarbeit geschehen. In Arbeitsgemeinschaften in Gruppen und in einer Online-Veranstaltung lassen sich Kleingruppen sehr gut und vor allem zeitlich begrenzt mit dem entsprechenden Online-Tool einteilen. Anschließend kann all das in großer Runde besprochen werden.

 

Deine Aufgaben

Das waren sie nun, meine 5 Tipps für Dich, wie Du Jura und Bilder miteinander verknüpfen und dadurch Deine Vorlesungen und anderen Veranstaltungen abwechslungsreich und lerngerecht gestalten kannst.

Damit Du auch gleich ins Tun kommst, bekommst Du von mir 3 kleine Aufgaben.

 

  1. Welcher kleine Fall würde sich eignen, um ihn visuell darzustellen und in Deiner Vorlesung zu besprechen?
  2. Wie sehen Deine Skripte und Unterlagen für die Studierenden aus? Mach eine Bestandsaufnahme und notiere drei Dinge, die Du überarbeiten willst.
  3. Überprüfe Deine digitale (PowerPoint) Präsentation. Wie kannst Du darin Jura und Bilder miteinander verknüpfen?

 

Wie geht`s weiter?

Wenn Du das Visualisieren lernen möchtest, dann melde Dich bei mir. Da ich nicht nur Visualisierungstrainerin, sondern auch Volljuristin bin, kenne ich die Besonderheiten beider Welten und kann Dir konkrete Tipps geben und gemeinsam Ideen mit Dir entwickeln, passgenau für Deine Veranstaltungen. Schreib mir eine E-Mail an stil@aufganzerlinie.de oder ruf mich an unter 042029196553.

 

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