Iudex non calculat – Juristen visualisieren Recht nicht – Teil 2

Iudex non calculat – Juristen visualisieren Recht nicht – Teil 2

Iudex non calculat – Juristen visualisieren Recht nicht (Teil 2)

Fortsetzung des Blogbeitrags „Iudex non calculat- und sie zeichnen nicht“ Teil 1. Im ersten Teil des Blogartikels hast Du erfahren, wozu es gut sein könnte, als Jurist für einen juristischen Laien mit Bildern zu arbeiten und Recht zu visualisieren. Nun geht es mit Teil 2 weiter und Du erfährst, für welche Mandanten dies geeignet sein könnte, waber auch, was vielleicht dagegen spricht.

 

Für welche Mandanten?

Ob Deine Mandanten dafür in Frage kommen, entscheidest selbstverständlich Du. Ich vertraue da auf Deine anwaltlich geschulte Menschenkenntnis.

 

Mandanten mit Erstkontakt zu einem Anwalt und/oder Gerichtsverfahren

Wer noch nie Kontakt mit der Justiz hatte, weiß in der Regel wenig darüber, was ihn nun erwartet. Oft spielen Aufregung und Unsicherheit eine große Rolle. In bedrohlichen Situationen kann schon mal der Kopf dicht machen und schon ist zu Hause vergessen, worum es eigentlich in dem Gespräch mit dem Anwalt ging. Um hier einen Anker zu bieten, kann eine kleine visuelle Gesprächsnotiz eine Gedankenstütze für den Mandanten sein.

 

Familien, Kinder & Jugendliche

Familien mit Kindern sind ebenfalls eine Mandantengruppe, die von Visualisierungen profitieren könnte. Gerade Kinder und Jugendliche brauchen eine besondere Ansprache in – zumeist familienrechtlichen – Verfahren. Die Welt der Bilder ist ihnen vertraut. Begegnet sie ihnen doch in ihren Büchern oder Filmen. Als Rechtsbeistand mit Bildern zu arbeiten könnte einen leichteren Zugang zu dem ermöglichen, was gerade um sie herum passiert.

Auch könnten Eltern oder andere betreuende Personen dieses Bildmaterial nutzen, um mit dem Kind die Situation im Nachgang zu besprechen.

 

Mandanten aus der Kreativwirtschaft

Du bist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht? Deine Mandant:innen kommen aus der Kreativwirtschaft? Dann solltest Du in Betracht ziehen, Deinen Gesamtauftritt durch die Brille Deiner Mandantschaft aus der Kreativwirtschaft zu betrachten und Dich zu fragen, ob Du Dich angesprochen fühlen würdest.

Menschen aus der Kreativbranche sind in der Regel keine Juristen, müssen jedoch mit Verträgen, Nutzungsrechten oder sonstigen Forderungen umgehen. Hier kannst Du nicht nur zeigen, dass Du die Sprache der Kreativen sprichst. Sondern Du kannst durch das Visualisieren von Recht passend zu Deiner Zielgruppe kommunizieren. Denn, wer kreativ arbeitet, wird auch eher von kreativ aufbereiteten Inhalten angesprochen.

Deutsch Fremdsprachler

Bei Deutsch Fremdsprachlern wird sich in erster Linie die Frage stellen, ob ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss. Das wird wohl nicht bei jedem der Fall sein. Auch hier kann eine bildhafte Erklärung des Gesagten helfen, die Situation einzuordnen.

 

Menschen mit kognitiven Herausforderungen

Auch für Menschen, die kognitiv beeinträchtigt sind, kann auf diese Weise das Begreifen erleichtert werden. Einige dieser Menschen werden möglicherweise unter Betreuung stehen. Manche jedoch nicht, da nicht jede kognitive Herausforderung einen Betreuer erfordert.

 

Nicht nur Mandanten

Wenn Du Syndikus in einem Unternehmen bist, hast Du vielleicht nicht im klassischen Sinne mit Mandanten zu tun. Dennoch gibt es ebenfalls einige Anwendungsgebiete für Visualisierungen. Vielleicht ist es Deine Aufgabe, arbeitsrechtliche Neuerungen den Betriebsräten zu erklären. Wie leicht und verständlich könnte das sein, wenn Du in der Schulung am Flipchart die wichtigsten Inhalte auf einprägsame Weise visualisierst? Oder es sind Arbeitssicherheitsvorschriften, die klar und eindeutig für jeden verständlich sein müssen. Dies kannst Du mit Bildmaterial unterstützen.

 

Wie und was?

Wie nun das Ganze umsetzen und in welcher Form?

Eine Möglichkeit ist es, dass Du selbst zeichnest. Die Sketchnote-Methode zu erlernen ist einfach. Auch juristische Inhalte lassen sich mit ihr visualisieren. Sie eignet sich gerade dafür, Abstraktes greifbarer zu machen. So kannst Du während des Gesprächs eine kleine Notiz anfertigen und so die Inhalte dem Mandanten, der Mandantin an die Hand geben. Die Sketchnote-Methode kannst Du bei mir lernen. Da ich selbst Volljuristin bin, kann ich Dir auch gleich beim Entwickeln von Ideen zu juristischen Themen meine Expertise zur Verfügung stellen.

Eine weitere Alternative ist es, das Visualisieren einem Experten zu überlassen. Grafiker, Illustratoren und Werbeagenturen können helfen, professionelles Infomaterial zu erstellen und an Deine Bedürfnisse anzupassen. Die Bandbreite reicht von einfachen Postkarten über Flyer mit Grafiken, hin zu Miniheften mit vielen Bildern oder Hochglanzbroschüren im edlen Look. Je nach Bedarf und Klientel. Gerne empfehle ich Dir für Dein Werbematerial kompetente Fachleute.

 

Was spricht dagegen?

Natürlich gibt es auch Gründe, um zu sagen: Recht visualisieren? Ohne mich! Hier gebe ich Dir einige davon an die Hand. Du entscheidest, ob Du zustimmst.

 

  1. Recht kann man nicht visualisieren

Nur weil es bisher erst wenige Versuche gab, Recht zu visualisieren, heißt es nicht, dass es nicht geht. Rechtsvisualisierung ist ein Rechtsgebiet und stößt in den letzten Jahren fortlaufend auf mehr Interesse. Außerdem schreibe ich aktuell an meiner Doktorarbeit, in der ich Recht und Visualisierung miteinander verknüpfe. Mehr zu meiner Doktorarbeit erfährst Du, wenn sie fertig ist. In meinem Newsletter halte ich Dich darüber auf dem Laufenden.

Gerade Recht mit seinem hohen Grad an Abstraktion ist geradezu prädestiniert, es in eine greifbare Form zu transformieren. Visualisierungen bieten sich hier bestens an. Bilder machen Abstraktes plastisch und helfen dabei, die Materie besser zu erfassen und diese Inhalte leichter zu verankern.

 

  1. Du kannst nicht zeichnen

Wenn Du sagst, dass Du nicht zeichnen kannst, dann glaube ich Dir das. Nur weißt Du was?! Das Macht nix! Denn, entweder kannst Du es lernen – zum Beispiel bei mir – oder Du lässt andere für Dich das Recht visualisieren. Es gibt Experten, die für Dich professionelles Infomaterial erstellen.

 

  1. Ist Dir zu aufwändig

Klar ist das ein Mehraufwand, der sich erstmal nicht gewinnbringend auswirkt und zuerst sogar noch eine Investition erfordert. Das ist bei anderen berufsbezogenen Neuerungen jedoch oft so. Neue Kunden bzw. Mandanten zu gewinnen, ist auch zeitintensiv. Fachliche Weiterbildung ist ebenfalls mit zeitlichem Aufwand verbunden.

Berufliche und persönliche Weiterentwicklung ist regelmäßig mit finanziellen oder zeitlichen Investitionen verbunden. Jedoch ist auch klar, dass i.d.R. die beste Investition, die in sich selbst ist.

 

  1. Ist doch albern

Jeder möchte seriös und kompetent wirken. Die Bilderscheu der Juristen mag unter anderem auch darauf beruhen, eben nicht mehr seriös und kompetent zu wirken, wenn sie mit Bildmaterial hantieren. Dabei war früher das Recht bebildert. Der Sachsenspiegel enthielt zahlreiche Abbildungen. So war es den Menschen möglich, Gesetze zu verstehen. Erst in späteren Jahrhunderten wichen Bilder aus den Rechtsbüchern.

Und nun frage Dich, um wen geht es? Genau, es geht um Deine Mandanten. Die sollen das Recht und das, was passiert, verstehen können. Was meinst Du, findet es Deine Mandanten albern, besser zu verstehen, was mit ihm geschieht?

 

  1. Werbeverbot

Das Werbeverbot für Rechtsanwälte existiert nicht mehr in der Form wie es früher einmal war. Zwar sind der Werbung gewisse Grenzen gesetzt. Jedoch lässt sich festhalten, dass gemäß § 43b BRAO Werbung als zulässig erachtet wird, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Wenn sich – wovon ich mal ausgehe – Dein Infomaterial, Deine Sketchnotes oder sonstigen Visualisierungen im rechtlich zulässigen Rahmen bewegen, frage ich Dich: was spricht jetzt noch dagegen?

 

  1. Passt nicht zu allen Mandanten

Das stimmt. So unterschiedlich wie die Menschen sind, kann auch nicht jeder etwas mit Illustrationen anfangen. Es geht ja auch nicht darum, Deiner gesamten Mandantschaft Bilder in die Hand zu drücken. Vielmehr geht es darum, gezielt zu überlegen, welcher Teil Deiner Mandanten am ehesten einen Nutzen aus einer Visualisierung ziehen würde.

Außerdem kann auch der Stil der Visualisierung variieren. Es muss nicht immer die selbst angefertigte Gesprächsnotiz sein. Es kann auch eine professionell erstellte Grafik auf einer Karte sein, ein Schaubild im Prospekt oder ein Erklärfilm auf der Webseite.

 

  1. Das ist doch unvollständig und kann missverstanden werden

Richtig. Und das kann es auch beim mündlichen Vortrag. Bei rein mündlich übermittelten Inhalten ist die Gefahr sogar größer, dass weniger hängen bleibt. Dies ist auch nicht unbekannt. Man kann sich mehr merken, je mehr Wahrnehmungskanäle angesprochen werden.

Außerdem kommt es nicht darauf an, die gesamt Rechtslage auf einem Stück Papier darzustellen. Wichtig ist, dass der Mandant die wichtigsten Informationen erhält. Sie ergänzen Deinen mündlichen Vortrag. Und ob Dein Mandant in der Lage ist zu verstehen, was er da in den Händen hält und das natürlich nicht die vollständige Rechtslage darstellt, das einzuschätzen und zu kommunizieren, traue ich Dir zu.

 

Die Einwände kennst Du jetzt, hattest sie vielleicht sogar selbst auf den Lippen. Nun will ich Dir noch einmal die Vorteile vor Augen führen.

Der Einsatz von Visualisierungen kann
  • dazu beitragen, dass Deine Mandaten sich von Dir wertgeschätzt fühlen und dass sie Dich weiterempfehlen.
  • Deinen Mandanten helfen zu verstehen, was rechtlich los ist.
  • dazu beitragen, dass Deine Mandanten nicht ständig anrufen, weil sie sehen und verstehen, dass es dauert, bis Du Dich wieder bei ihnen meldest.
  • zu Deinem USP werden und der Grund, weshalb man zu Dir kommt.
  • signalisieren, dass Du nicht nur Dein Handwerk verstehst, sondern Dich auch an anderen Bereichen interessiert bist und Dich darin weiterbildest.

 

3 kleine Aufgaben für Dich

Damit Du auch gleich ins Tun kommst, habe ich wieder 3 kleine Aufgaben für Dich.

 

  1. Welche Deiner Mandanten könnten von einer visuellen Handreichung profitieren?
  2. In welcher Form könntest Du Visualisierungen für diese Mandanten anbieten?
  3. Was sind Deine nächsten Schritte, um das umzusetzen?

 

Nimm Dir auch hierfür Stift und Papier zur Hand und ein paar Minuten Zeit für die Beantwortung der Fragen.

 

Vielen Dank, dass Du Dir die Zeit genommen hast, diesen Beitrag zu lesen. Wenn dieser Blogbeitrag Dein Interesse geweckt hat und Du nun auch Recht visualisieren möchtest, dann schreib mit eine E-Mail an stil@aufganzerlinie.de

One comment

  1. Pingback: Iudex non calculat - und sie zeichnen nicht - Teil 1

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

You cannot copy content of this page

error: Content is protected !!
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner