Iudex non calculat – und sie zeichnen nicht – Teil 1

Iudex non calculat – und sie zeichnen nicht – Teil 1

Iudex non calculat – und sie zeichnen nicht (Teil 1)

In diesem Blogartikel „Iudex non calculat – und sie zeichnen nicht“ erfährst Du, wozu es für Dich als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sinnvoll sein kann, Recht zu visualisieren und welche Vorteile das für Dich und Deine Mandantschaft haben kann. Dieser Blogbeitrag besteht aus zwei Teilen. Im zweiten Teil „Iudex non calculat – Juristen visualisieren Recht nicht verrate ich Dir, welche Mandanten vom Einsatz von Bildmaterial profitieren könnten und was möglicherweise gegen den Einsatz von Bildern und anderen Visualisierungen spricht.

 

Iudex non calculat

Iudex non calculat – was für das Rechnen behauptet wird, könnte gleichermaßen für das Zeichnen gelten. Dabei gehören Visualisierungskompetenzen in vielen Berufen und Branchen mittlerweile zum guten Ton. Als Visualisierungstrainerin kann ich diesen Trend bestätigen.

Auch Juristen können von der typgerechten Aufbereitung rechtlicher Inhalte profitieren. Und zwar, wenn es darum geht, rechtliche Themen einem Laien zu erklären. Denn hier profitieren beide Seiten. Egal ob Rechtsanwälte, Mediator:innen oder Syndizi – regelmäßig müssen juristische Inhalte verständlich erklärt werden. Die Kombination von Text und Bild kann dabei erhebliche Vorteile bringen. Eine dafür geeignete Methode sind Sketchnotes.

Als Visualisierungstrainerin und Juristin kenne ich beide Welten und weiß diese auf smarte Weise miteinander zu verknüpfen. Und so viel sei an dieser Stelle verraten: Ja, Recht lässt sich visualisieren.

 

Vorbehalte gegenüber Bildern in der Juristerei

In früheren Jahrhunderten waren Rechtsbücher voll mit Bildern. Der Sachsenspiegel ist hierfür nur ein Beispiel. Bilder konnten auch die Menschen verstehen, die des Lesens nicht mächtig waren. Dies änderte sich im Laufe der Zeit, bis juristische Literatur und Gesetze nahezu frei von Abbildungen waren. Es blieb die Ansicht, dass Bilder unwissenschaftlich seien und solche Hilfsmittel nicht zur juristischen Profession passen.

So gesellt sich zu „Iudex non calculat“ außerdem: Juristen zeichnen nicht.

 

Wozu was zeichnen?

Es stellt sich daher die Frage, wozu es gut sein könnte, juristische Inhalte zu visualisieren.

 

Verstehen, was passiert

Dabei könnte das Illustrieren im wahrsten Sinne des Wortes Licht ins Dunkel bringen (illustrare = erhellen). Zumindest für die Mandantschaft. Denn diese ist als juristischer Laie oftmals überfordert. Nicht nur, weil plötzlich ein Gerichtsverfahren ansteht, sondern auch, weil ein juristischer Laie weder die Tragweite kleinster Feinheiten überblicken kann noch versteht, was juristische Begriffe bedeuten.

 

Was Visualisieren?

Was Du zeichnen kannst oder visuell darstellbar ist, ist so vielfältig wie die rechtlichen Inhalte selbst. Hier sind ein paar Beispiele, was Du für Deine Mandanten visualisieren könntest.

  • Gang des Verfahrens
  • Was als nächstes passiert (Akteneinsicht, Anschreiben an den Mandanten, neuer Termin)
  • Welche Unterlagen und Informationen vom Mandanten benötigt werden
  • Welche Folgen schließen sich einem Urteil oder Vergleich an
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Zivilrechts- und einem Strafverfahren
  • Wie ist das Gericht besetzt

Falls Du handschriftlichen Text nicht an Deine Mandanten rausgeben möchtest, dann nimm einen am PC geschriebenen Text und ergänze ihn im Anschluss mit kleinen Icons.

 

Es gibt jedoch noch einige weitere gewichtige Gründe, weshalb es sich lohnt, als Anwalt oder Anwältin zur Zeichenfeder statt zur spitzen Feder zu greifen. Und zwar folgende:

 

Marketing & USP

Wenn Du bisher dachtest, dass Zuverlässigkeit, Gründlichkeit und Freundlichkeit Deinen USP ausmachen, dann muss ich Dich jetzt leider enttäuschen. All das ist kein besonderes Alleinstellungsmerkmal. Das sind Grundvoraussetzungen, die man von einem Anwalt oder einer Anwältin sowieso erwartet. Falls Du Dich bisher noch nicht mit dem Thema „USP“ auseinandergesetzt hast, dann empfehle ich Dir einen kurzen Ausflug in die Welt des Marketings und des Verkaufens (wenn Du hierfür Expertenwissen suchst, dann kann ich Dir gerne jemanden empfehlen).

 

Warum man zu Dir kommt

Dein Alleinstellungsmerkmal kann Dir einen Vorteil gegenüber Deinen Mitbewerbern verschaffen. Es kann der Grund sein, weshalb jemand zu Dir kommt und nicht bei einem anderen Anwalt an der Tür klingelt. Wenn Du Fachanwalt bist, dann ist das zum Beispiel auch so etwas wie ein USP. Aber noch nicht unbedingt ausschlaggebend. Es gibt schließlich auch noch andere Fachanwälte in Deinem Bereich. Der USP geht darüber hinaus. Es macht Dich und Deine Leistung besonders. Warum sollte ein Mandant, eine Mandantin zu Dir kommen?

Eine Möglichkeit, hier aufzufallen und sich abzuheben ist der Einsatz von Visualisierungen. Nun frage ich Dich: Wie viele Deiner Kolleg:innen arbeiten mit Bildmaterial, um ihren Mandanten etwas verständlich zu erklären? Genau, spontan fällt mir grad auch niemand ein.

 

Wertschätzung – „Kunden“bindung –  Weiterempfehlung

Drei weitere wichtige Punkte, die miteinander Hand in Hand gehen sind Wertschätzung, „Kunden“bindung und Weiterempfehlung. Vielleicht bist Du über den Begriff „Kunden“ gestolpert. Schließlich hast Du ja Mandanten und keine Kunden. Das ist richtig. Den Begriff „Kunden“ habe ich hier ganz bewusst gewählt. Denn dieser macht mehr noch als der Begriff „Mandant“ deutlich, dass hier jemand etwas bei Dir kauft. Mandanten kaufen auch etwas bei Dir. Und zwar Deine Dienstleistung als Anwalt. Deine Mandantschaft sichert Dir Dein Einkommen. Eine gute Beziehung zu Deinen Mandanten ist also eine wesentliche Säule Deines finanziellen Erfolgs.

Nun kommen wir zur Verknüpfung. Durch den Einsatz von Visualisierungen kannst Du dem Mandanten oder der Mandantin zeigen, dass Du ihre Sorgen und Ängste ernst nimmst und ihnen beim Verstehen, was nun gerade mit ihnen passiert, hilfst. Eine illustrierte Karte oder eine selbst angefertigte Gesprächsnotiz können eine kleine Handreichung sein, die der Mandant auch noch Tage nach dem Gespräch betrachten kann. Das ist ein Zeichen von Wertschätzung.

 

Weiterer Vorteil

Und diese Form der Wertschätzung hat noch einen weiteren Vorteil. Wenn der Mandant die nächsten Schritt vor Augen hat und sieht, dass es mindestens mehrere Wochen dauern wird, bis Akteneinsicht gewährt wurde und sich sein Anwalt wieder meldet, besteht für den Mandanten weniger Anlass, regelmäßig in kurzen Zeitabständen nach dem Stand der Dinge zu fragen. Das spart Zeit und Ressourcen, die Du in die Bearbeitung weiterer Fälle investieren kannst.

 

All das sind weitere wichtige Bausteine für Weiterempfehlungen. Zufriedene Kunden – und Mandanten – sind eher bereit, ihren Anwalt weiterzuempfehlen als unzufriedene.

 

Wie es weitergeht – Teil 2 des Blogartikels „Iudex non calculat – und sie zeichnen nicht

In Teil 2 „Iudex non calculat – Juristen visualisieren Recht nicht, geht es um die Frage, welche Deiner Mandanten vom Einsatz von Bildern profitieren könnten und was dagegen sprechen könnte, mit Visualisierungen zu arbeiten. Aber zuerst bekommst Du 3 kleine Aufgaben von mir.

 

  1. Was ist Deine Haltung gegenüber Visualisierungen im juristischen Kontext?
  2. Was erklärst Du Deinen Mandanten regelmäßig (z.B. Gang des Verfahrens, etc.)? Notiere drei Themen.
  3. Was ist Dein aktueller USP?

 

Nimm Dir für die Beantwortung dieser Fragen ruhig Stift und Zettel zu Hand und auch ein paar Minuten, um darüber nachzudenken. Ja, ich weiß, Zeit ist kostbar. Die Deiner Mandanten aber auch 😉

 

Wenn Du jetzt schon Lust bekommen hast, Sketchnotes zu lernen, um Dich von anderen abzuheben und Deine Mandantenbindung zu stärken, dann schreib mit eine E-Mail an stil@aufganzerlinie.de oder ruf mich an unter 042029196553.

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